Grundlage des Theaterbesuchs ist die aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 18. März und der zum 3. April in Kraft tretenden 12. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fallen nun die verbliebenen Einschränkungen für Kunst- und Kultureinrichtungen und damit vor allem auch das Testerfordernis für den Zutritt zu geschlossenen Räumen weg.

In der Corona-Verordnung des Landes wird aber weiterhin insbesondere das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen empfohlen werden.

Um pandemiebedingte Unterbrechungen des Kulturbetriebes zu vermeiden, empfiehlt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zudem allen Kunst- und Kultureinrichtungen, ihren Besucherinnen und Besuchern bzw. Nutzerinnen und Nutzern das freiwillige Tragen einer Maske in Innenräumen durch einen deutlichen Hinweis anzuraten.

Stand: 01.04.2022